Sommerhitze am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber muss sich um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten kümmern. So muss er bei hohen Temperaturen in den Büros und Arbeitsräumen Maßnahmen zum Schutz vor Hitze ergreifen. Rechtsgrundlage ist die Arbeitsstättenverordnung. Gemäß ASR A3.5 sollen bereits ab +26 °C Raumtemperatur erste Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen werden. Ab +35 °C Raumtemperatur sind Räume nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Sachgebiets Arbeitssicherheit  https://www.as.zuv.fau.de/2025/06/26/hitzeschutz-am-arbeitsplatz-gesundheit-und-leistungsfaehigkeit-erhalten/ Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat zum Thema ein interessantes Faltblatt verfasst:  Sommerhitze im Büro – Tipps für Arbeit und Wohlbefinden

Sollte es an Ihrem Arbeitsplatz Probleme geben, können Sie sich vertrauensvoll an den Personalrat der FAU wenden (prfau@fau.de). Wir werden uns dann für eine Lösung einsetzen.