Der Personalrat

Personalrat der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (PR FAU).

Wir sind einer von vier Personalräten, die an der FAU tätig sind.

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Ursprünglich kümmerten wir uns um alle Beschäftigte der Universität, weshalb wir auch kurz als „Stammpersonalrat“ und noch kürzer mit „PRFAU“ bezeichnet werden.
Mittlerweile ist die FAU so stark gewachsen, dass sich große Organisationseinheiten verselbstständigt und einen eigenen Personalrat gebildet haben.
In unserem Zuständigkeitsbereich fallen deshalb nur Institutionen und Einrichtungen innerhalb Erlangens sowie Teile Nürnbergs, Fürth, Bamberg mit der Sternwarte, das Wassersportzentrum in Pleinfeld und weitere kleine verstreute Einheiten innerhalb der FAU.

 

Bild: Katja Guggenberger

 

Unser Sitz ist zentrumsnah und doch abseits vom Schloss (oder Schuss :-)) in der Harfenstraße direkt neben der Betriebsärztlichen Dienststelle.

 

 

 

Neben dem PRFAU gibt es

Aufgrund dieser Konstellation verfügt die Universität auch über einen Gesamtpersonalrat der standortübergreifend die Interessen der Beschäftigten vertritt.

 

Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Er wird alle fünf Jahre gewählt, die letzte Wahl fand 2016 statt. Die Gruppe der Arbeitnehmer und der Beamten wählen jeweils ihre eigenen Vertreter. Personen, die Arbeitgeberfunktionen ausüben, sowie Professorinnen und Professoren dürfen laut Gesetz dem Personalrat nicht angehören.

Der Personalrat hat bei Personalmaßnahmen wie Kündigung, Einstellung und Höhergruppierung ein Mitbestimmungsrecht. Die Universitätsleitung braucht seine Zustimmung, um diese Maßnahmen durchführen zu können. Während des Mitbestimmungsverfahrens ist der Personalrat verpflichtet, auf die Gleichbehandlung aller Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerber zu achten, die Grundsätze der Frauenförderung und das Benachteiligungsverbot für Schwerbehinderte durchzusetzen und die Einhaltung geltender Tarifverträge zu sichern. Es ist seine gesetzliche Aufgabe, im Interesse der Beschäftigten auf die Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsrechts zu drängen. Detaillierte Informationen finden Sie unter Aufgaben des Personalrats.

Der Personalrat veranstaltet einmal in jedem Kalenderhalbjahr eine Personalversammlung, an denen alle Beschäftigte während der Dienstzeit teilnehmen können, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe dem entgegenstehen. Er informiert darin die Beschäftigten über seine Arbeit mit einem Tätigkeitsbericht.